Was bedarf es zur Gründung eines Sportvereins?

Zur Gründung eines Sportvereins bedarf es mehrerer Schritte, die im folgenden kleinen Ratgeber kurz ausgeführt werden:

1. Definition der Vereinsmitglieder: Mindestens sieben Personen müssen in Deutschland für die Gründung eines Sportvereins zusammenkommen. Demzufolge müssen diese (und alle weiteren( Personen namentlich genannt werden.

2. Gründungsversammlung: Der Gesetzgeber verlangt für eine Aktivierung eines neuen Sportvereins unter anderem die Abhaltung einer Gründungsversammlung. Hieran sollten alle Gründungsmitglieder teilnehmen, sich gemeinsam auf eine Satzung verständigen und diese schriftlich festhalten.

3. Prüfung des Finanzamts auf Gemeinnützigkeit: Damit der Sportverein als gemeinnützig gelten kann, ist eine Prüfung durch das Finanzamt notwendig. Hierzu kann ein Vertreter des neuen Vereins mit der niedergeschriebenen Satzung zum örtlichen Finanzamt gehen und eine Prüfung beantragen

4. Beglaubigung durch einen Notar: Vor dem letzten Schritt muss ein Notar seine Beglaubigung ableisten. Dies sollte meist Formsache sein, ist jedoch in der Regel mit Kosten verbunden. Der Notar ist es auch, der beim Amtsgericht die Anmeldung ins Vereinsregister vorbereitet. Beim Amtsgericht kann zudem ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.

5. Wurden die ersten vier Schritte durchgeführt, kann die Gründung des Sportvereins nun durch die Eintragung ins Vereinsregister abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung in der Regel nicht vorgenommen werden kann, wenn eine der vorherigen Voraussetzungen nicht oder nur unvollständig erfüllt wurde.

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